Verhaltensvereinbarungen

  1. Mitteilungsheft, Aufgabenheft
    Alle Schülerinnen und Schüler führen ein KOMBI-Heft für Mitteilungen der Schule und Hausaufgaben. Dieses Kombi-Heft wird von der Schule kostenlos ausgegeben. Sämtliche Aufgaben und Mitteilungen werden darin eingetragen.
    Das Kombi-Heft wird IMMER in der Schultasche aufbewahrt.
    Die Eltern mögen die Eintragungen REGELMÄSSIG kontrollieren!
  2. Handy – Mitnahme in die und Verwahrung an der Schule!
    Es ist den Schülern gestattet, ihr privates Handy in die Schule mitzunehmen. Das Handy wird beim Betreten der Schule ausgeschaltet in verschließbaren Kästchen in der Garderobe verwahrt. Es darf im Schulhaus keinesfalls in der Schultasche oder in der Hosentasche mitgenommen werden. Wenn das Handy während der Pause oder im Unterricht benützt werden möchte, hat der Schüler / die Schülerin unter Angabe des Grundes eine Lehrperson um Erlaubnis zu fragen. Nach Ende des Unterrichts entnimmt der Schüler / die Schülerin das Mobiltelefon und schaltet es nach dem Verlassen des Schulhauses ein. Hält sich ein Schüler / eine Schülerin nicht an diese Vereinbarungen, so hat er / sie das ausgeschaltete Handy dem Lehrer auszufolgen. Es wird in einem verschlossenen Kuvert in der Kanzlei deponiert und kann ausschließlich von einem Erziehungsberechtigten persönlich während der Amtszeit des Schulleiters abgeholt werden.
  3. Energy-Drinks (Red Bull und ähnliche Getränke)
    Es gilt ein definitives Verbot dieser Getränke in der Schule und auf Schulveranstaltungen (sowohl Ankauf als auch Mitnahme).
  4. Kennzeichnung von Turnschuhen – Verwendung von Turnschuhen im Turnsaal
    Turnschuhe, die ausschließlich für die Verwendung im Turnsaal (Parkettboden) vorgesehen sind, werden vom unterrichtenden Sportlehrer deutlich sichtbar gekennzeichnet (Lackstift – „goldener Punkt“). Nur so ist kontrollierbar, dass Turnschuhe tatsächlich nur im Turnsaal benützt werden. Erhält ein Schüler / eine Schülerin während des Schuljahres neue Turnschuhe für den Turnsaal, so sind diese dem Sportlehrer zur Kennzeichnung vorzulegen.
  5. Hausschuhe
    Im Schulgebäude dürfen Kinder ausschließlich ordentliche Hausschuhe tragen. Das Tragen von Hausschuhen mit kaputter Sohle oder abgerissenen Riemen ist wegen erhöhter Verletzungsgefahr (besonders im Bereich der Treppe) nicht gestattet. Die Verwendung von Holzpantoffeln oder Turnschuhen anstelle von Hausschuhen ist nicht gestattet. Alle Hausschuhe werden vom unterrichtenden Sportlehrer mit Namen versehen (Kugelschreiber).
  6. Entschuldigungen
    Entschuldigungen, das Fernbleiben von Kindern vom Unterricht betreffend, haben prinzipiell schriftlich zu erfolgen. Es ist daher nicht erforderlich, die Schule bei kurzfristigen Absenzen telefonisch vom Fernbleiben des Kindes zu verständigen. Bei längerer Erkrankung (ab 3 Tagen) mögen die Erziehungsberechtigten die Schule telefonisch vom Fernbleiben des Kindes vom Unterricht verständigen.